BAFA Vollmacht

EEW-Voll­macht

Vollmacht für die BAFA-Förderung

Damit wir alle For­ma­li­tä­ten im Rah­men Ihres För­der­an­trags bei der BAFA für Sie über­neh­men kön­nen, benö­ti­gen wir eine unter­schrie­be­ne Voll­macht von Ihnen. Mit die­ser Voll­macht ermög­li­chen Sie uns, Sie gegen­über der BAFA voll­stän­dig zu ver­tre­ten und den Pro­zess für Sie so ein­fach wie mög­lich zu gestal­ten.

2. Voll­macht unter­schrei­ben:
Dru­cken Sie das Doku­ment aus, unter­schrei­ben Sie es bit­te und scan­nen Sie es anschlie­ßend ein.

3. Unterschriebenen Vollmacht hochladen